Die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners:

Die bis zum 31.12.1998 eingegangenen Konkurssachen werden noch durch das Amtsgericht Waldbröl abgearbeitet. Danach eingegangene Anträge richten sich nach der Insolvenzordnung. Diese Verfahren sind für den gesamten Bezirk des Landgerichts Bonn bei dem Amtsgericht Bonn externer Link, öffnet neues Browserfenster, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, Telefon: 0228 702-0, zentralisiert.

 

 

Insolvenzverfahren im Justizportal