Amtsgericht Waldbröl 1956 Amtsgericht Waldbröl 1956
Quelle: AG Waldbröl
Amtsgericht Waldbröl 2015 Amtsgericht Waldbröl 2015
Quelle: AG Waldbröl
Erweiterungsbau des Amtsgerichts Waldbröl 2015 Erweiterungsbau des Amtsgerichts Waldbröl 2015
Quelle: AG Waldbröl
Erweiterungsbau 2015 Erweiterungsbau des Amtsgerichts Waldbröl 2015
Quelle: AG Waldbröl

Historisch geht die Gerichtsbarkeit in Waldbröl auf die Zeit der französischen Besatzung im Rheinland zurück. Mit Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1878 wurde Waldbröl kraft königlicher Verordnung zum Sitz eines Amtsgerichts bestimmt.

Das Gerichtsgebäude ist in der Gerichtsstraße in Waldbröl und war ursprünglich gegen Ende des vorletzten Jahrhunderts als Hotel konzipiert worden. Dieses Gebäude ist im Laufe der Jahre immer wieder baulich verändert und mit einem Erweiterungsbau im Jahre 2010 den Anforderungen angepasst worden, die an einen modernen Gerichtsbetrieb gestellt werden.

Mit dem Bezug des Erweiterungsbaus wurde das Nebengebäude in der Schladerner Straße aufgegeben, in dem bis dahin Familiengericht und Grundbuchamt untergebracht waren.

 

Das Amtsgericht Waldbröl ist eines von sechs Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Bonn. Die gerichtsmäßige Zuständigkeit der Behörde erstreckt sich auf insgesamt vier Gemeinden im südlichen Teil des Oberbergischen Landes (Nümbrecht, Reichshof, Morsbach und der Stadt Waldbröl) sowie einer Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis (Windeck). Zur Zeit leben ungefähr 83.000 Bürgerinnen und Bürger im hiesigen Gerichtsbezirk.

Bei dem Amtsgericht Waldbröl sind acht Richter/innen, neun Rechtspfleger/innen, dreißig Kräfte des mittleren Dienstes und des Kanzlei- und Servicebereichs sowie sechs Gerichtsvollzieher/innen und drei Wachtmeister beschäftigt.