Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts ist unabhängig von den Sprech- und Öffnungszeiten gewährleistet.

Bei allen sonstigen Angelegenheiten empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme. In einigen Fällen ist aus organisatorischen Gründen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie zudem, dass viele Angelegenheiten von zu Hause aus durch schriftliche Antragstellung oder Antragstellung im elektronischen Rechtsverkehr erledigt werden können. Vordrucke für entsprechende Anträge sind an der Information erhältlich und auch unter www.justiz.nrw/BS/formulare abrufbar.

Schriftstücke, die Sie abgeben möchten, werfen Sie bitte in den Briefkasten des Amtsgerichts Waldbröl (Gerichtsstraße, links neben dem Haupteingang). Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen können bis auf weiteres nur auf schriftlichem oder elektronischem Wege beantragt werden.

Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter anderem auf der Homepage des Ministeriums der Justiz.

Sprechzeiten:

Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts Waldbröl eine flexible Arbeitszeitregelung gilt, so dass auch während der Sprechzeiten nicht immer alle Abteilungen durchgängig besetzt sind.

Unsere Sprechzeiten sind wie folgt:

Montag:                 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:               08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:          08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                                   14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:                   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hiervon abweichend beginnen die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle um 08:30 Uhr.

Terminvereinbarungen:

Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere in Nachlasssachen aber auch wenn Sie die Rechtsantragsstelle aufsuchen wollen. So kann sich der zuständige Ansprechpartner bereits vor Ihrem Besuch mit Ihrem speziellen Anliegen befassen. Dies gilt insbesondere, wenn Termine außerhalb der oben genannten Sprechzeiten vereinbart werden sollen.

Für Kirchenaustritte ist ab dem 01.11.2023 zwingend eine vorherige Terminbuchung über die Online-Terminbuchung auf dieser Homepage erforderlich. Bitte sehen Sie insofern von einer telefonischen Kontaktaufnahme ab. 

Für Anträge in Nachlasssachen ist eine vorherige telefonische Terminabsprache notwendig.

Wer für Ihr Anliegen zuständig ist und wie Sie ihn erreichen, entnehmen Sie der hier verlinkten Telefonliste. Die Telefonzentrale erreichen Sie unter 02291 795-0.


Öffnungszeiten:

Das Gebäude ist geöffnet montags bis dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags von 07:30 bis 15:30 Uhr für Rechtsanwälte, Notare und Publikum, deren Rechtsanliegen eilig sind und keinen Aufschub duldet.

Außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr) gilt folgende Regelung:

Zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.

Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden Sprechzeiten oder unter der angegebenen Telefaxnummer eingereicht werden:

Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn
Telefax: 0228 702-2929

Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr