Karteikasten Quelle: Justiz NRW

Das Amtsgericht Waldbröl ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die etwa 83.000 Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Waldbröl und den Gemeinden Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Windeck.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Waldbröl insbesondere zuständig für Zivilprozesssachen bis zu einem Wert von 5.000 Euro, Kindschafts- und Unterhaltssachen, Familiensachen sowie Wohnungsstreitigkeiten.

Daneben ist das Amtsgericht Waldbröl Vollstreckungs-, Versteigerungs-, Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschaftsgericht sowie Grundbuchamt.

In Strafsachen entscheidet ein Strafrichter oder das Schöffengericht, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Auch werden bei dem Amtsgericht Waldbröl die Ordnungswidrigkeitssachen, insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten, bearbeitet.

Zentrales Registergericht für den Bezirk des Amtsgerichts Waldbröl ist das Amtsgericht Siegburg, Insolvenzverfahren sind bei dem Amtsgericht Bonn konzentriert. Für Mahnverfahren ist das zentrale Mahngericht in Euskirchen zuständig.