Wichtige Hinweise:

Die Terminbuchung kann nur für den Zeitraum von 3 Monaten vorgenommen werden (grün=Termine frei / rot= alle Termine an dem Tag bereits belegt). Erst am 1. eines jeden Monats ab 7 Uhr morgens wird ein neuer Monat freigegeben (grau= nicht freigegeben).

Bitte beachten Sie, dass eine Erklärung auch bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden kann (was zusätzliche Kosten verursacht); die Erklärung wird dann von dort an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Die Kosten für den Kirchenaustritt sind als Vorschuss zu leisten. Dies erfolgt am besten durch den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke (weitere Informationen erhalten Sie unter: Kirchenaustritte). Der Erwerb einer elektronischen Kostenmarke erleichtert die Abwicklung des Termins deutlich und wird dringend empfohlen. 

Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Waldbröl auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf einer Erklärung entweder

  • bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die/der Erklärende ihren/seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort (nur höchstpersönlich, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich) oder
  • bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.