Die Buchung von Terminen für die Kirchenaustritte erfolgt über die Online-Terminbuchung auf dieser Homepage.

Für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung durch das Amtsgericht ist für jede Person eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR als Vorschuss zu entrichten.

Die Kosten für den Kirchenaustritt (30 € pro Person) sind als Vorschuss zu leisten. Dies erfolgt ausschließlich durch den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke

Die elektronische Kostenmarke muss zum Termin bezahlt sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kostenmarke mindestens 1 Woche vor Ihrem Termin bezahlt haben! Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Kostenmarke sofort gültig. Es ist zudem erforderlich, dass Sie die Nummer der elektronischen Kostenmarke zum Termin mitbringen (als Ausdruck oder in digitaler Form).

Sie werden zudem gebeten, die Hinweise unter Aufgaben-Abteilungen-Kirchenaustritte zu beachten!