Elektronischer Rechtsverkehr

Sie wollen kostengünstig, rechtssicher und schnell mit uns kommunizieren?
Nutzen Sie den elektronischen Rechtsverkehr!

Sichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten für alle:
Nutzen Sie „Mein Justizpostfach“ externer Link, öffnet neues Browserfenster

Allgemeines:

Das Amtsgericht Waldbröl arbeitet inzwischen in fast allen Fachbereichen mit der elektronischen Akte. Ab dem 02.03.2026 wird als letzter Schritt der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte in Grundbuchsachen eingeführt. Unterstützen Sie diese Projekte und sparen Sie gleichzeitig Zeit und Kosten, indem Sie den elektronischen Rechtsverkehr nutzen!

Für viele Berufsgruppen ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtend. Auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen bitten wir Sie darum, mit uns flächendeckend über den elektronischen Rechtsverkehr zu kommunizieren. Bei elektronischer Aktenbearbeitung erleichtert und beschleunigt es die Bearbeitung ungemein, wenn Nachrichten und Dokumente elektronisch bei Gericht eingehen.

Bei der Übersendung unaufschiebbarer und sofort zu bearbeitender Anträge (z.B. Anträge nach dem PsychKG, Anträge auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen etc.) bitten wir zur Sicherstellung sofortiger Bearbeitung um eine ergänzende telefonische Kontaktaufnahme. Die zuständigen Servicekräfte finden Sie in unserer Telefonliste. Außerhalb der Dienstzeiten beachten Sie zudem bitte die Besonderheiten betreffend des Eildienstes (unten auf dieser Seite).

In Grundbuchsachen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise im Abschnitt „Welche Besonderheiten gibt es in Grundbuchsachen?“.


Was ist der elektronische Rechtsverkehr?

Der elektronische Rechtsverkehr ist eine spezielle Form der elektronischen Kommunikation. Er unterscheidet sich von einer „normalen“ E-Mail vor allem dadurch, dass der Absender sicher identifizierbar ist. Dies ist für uns als Gericht sehr wichtig, damit wir wissen, wer mit einem Anliegen an uns herantritt. Per E-Mail kann mit Gerichten nicht rechtssicher und wirksam kommuniziert werden.


Wie kann ich den elektronischen Rechtsverkehr nutzen?

Im Folgenden wird erläutert, wie Sie uns im elektronischen Rechtsverkehr schreiben können und was dabei zu beachten ist.


Professionelle Anwender mit speziellen Postfächern

Für bestimmte professionelle Anwender (Rechtsanwälte, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Notare, Steuerberater) stehen spezielle Postfächer zur Verfügung. Zudem besteht für diese Anwender in vielen Bereichen eine Pflicht zur elektronischen Einreichung.

Für diese Personengruppen finden Sie nähere Erläuterungen zum elektronischen Rechtsverkehr in folgendem Dokument:
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr für Anwälte, Notare und Behörden PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Professionelle Anwender ohne spezielle Postfächer

Auch professionelle Anwender ohne speziell für diese Berufsgruppe eingerichtete Postfächer (z.B. Sachverständige, Berufsbetreuer, Verfahrenspfleger, Nachlasspfleger, Dolmetscher etc.) können den elektronischen Rechtsverkehr nutzen.
Hierzu steht in erster Linie das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum eBO finden Sie auf der Seite des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Alternativ steht diesen Berufsgruppen - wie den Bürgerinnen und Bürgern - das „Mein Justizpostfach“ externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab zur Verfügung. Beachten Sie aber insofern, dass das „Mein Justizpostfach“ auf die gelegentliche Kommunikation mit den Gerichten ausgelegt ist. Zudem ist die Nutzung an den Personalausweis gekoppelt, sodass Ihre private Anschrift angegeben werden muss.


Bürgerinnen und Bürger

Auch Bürgerinnen und Bürger können rechtssicher elektronisch mit dem Gericht kommunizieren und z.B. einen Prozess (sofern kein Anwaltszwang besteht) vollständig digital führen.

Für Sie steht das „Mein Justizpostfach" externer Link, öffnet neues Browserfenster zur Verfügung. Es handelt sich um ein digitales Postfach ähnlich einem E-Mailpostfach. Registrierung und Nutzung sind vollständig kostenfrei und es wird keine gesonderte Hardware benötigt.

Alternativ können Sie das (allerdings kostenpflichtige) elektronische Bürger und Organisationenpostfach (eBO externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) nutzen.


Wo finde ich die (EGVP)-Adresse des Amtsgerichts Waldbröl?

Bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehres müssen Sie die Adresse des Amtsgerichts nicht manuell eingeben. Es steht vielmehr bei allen Postfächern des elektronischen Rechtsverkehrs eine Adressbuchsuche zur Verfügung, die genutzt werden sollte. Geben Sie dort „Amtsgericht Waldbröl“ ein und wählen die Adresse aus. Sofern im Adressbuch mehrere Adressen erscheinen, wählen Sie bitte die EGVP Adresse „Amtsgericht Waldbröl“ ohne Zusätze aus.

Die korrekte EGVP-Adresse ist:

govello-1220962279452-000139117

In Grundbuchsachen benutzten Sie bitte ab dem 02.03.2026 das speziell hierfür eingerichtete Postfach „Grundbuchamt (Amtsgericht Waldbröl) mit der EGVP-Adresse:

DE.Justiz.8d1708cf-6de5-4370-b6ea-8c3d2e940fc6.3eec

Welche Besonderheiten sind in Grundbuchsachen zu beachten?

In Grundbuchsachen hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, für das Grundbuchamt ein eigenes EGVP-Postfach vorzusehen, welches ab dem 02.03.2026 zwingend zu nutzen ist. Dieses lautet:

Grundbuchamt (Amtsgericht Waldbröl)

DE.Justiz.8d1708cf-6de5-4370-b6ea-8c3d2e940fc6.3eec

 Benutzen Sie dieses Postfach bitte ab dem 02.03.2026 für Anträge und sämtliche sonstige Kommunikation über den elektronischen Rechtsverkehr an das hiesige Grundbuchamt. Für Notare ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und dieses Postfachs in Grundbuchsachen zwingend. In der vorherigen Woche in Papierform eingereichte Anträge können wegen der internen Postlaufzeit unter Umständen erst nach dem Stichtag im Grundbuchamt eingehen. Bei Einreichung durch Notare genügen dann sie nicht der elektronischen Form und wir behalten uns vor, insofern die elektronische Einreichung nachzufordern.

Deshalb die Bitte:
Reichen Sie Anträge im Umstellungszeitraum entweder (in Papierform) bis zum 25.02.2026 ein oder ab dem 02.03.2026 elektronisch (sofern keine Eilsachen).

Bitte beachten Sie zudem, dass keine Weiterleitung falsch adressierter Anträge durch das Gericht erfolgt. An das allgemeine elektronische Postfach des Amtsgerichts („Amtsgericht Waldbröl“) gesendete Anträge in Grundbuchsachen sind nicht ordnungsgemäß versandt und daher auch nicht rangwahrend. Eine Weiterleitung derartiger Anträge an das korrekte Postfach erfolgt seitens des Gerichts nicht. Sie erhalten in diesem Fall eine Mitteilung über den Versand an das falsche Postfach.

Besonderheiten außerhalb der regulären Dienstzeiten (Eildienst)

Im Eildienst gelten derzeit abweichende Regeln und Empfehlungen, weil für unaufschiebbare Rechtshandlungen außerhalb der regulären Dienststunden der Eildienst beim Amtsgericht Bonn eingerichtet ist.

Außerhalb der regulären Dienststunden des Amtsgerichts Waldbröl (Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr) gilt insofern folgende Regelung:

Zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.

Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden Sprechzeiten oder unter der angegebenen Telefaxnummer eingereicht werden:

Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn

Telefax: 0228 702-2929

Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr


30.01.2023

Der Direktor des Amtsgerichts
Andreas Dubberke