Schiedspersonen für Morsbach
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Braun, Michael | Zum Hemmberg 1 51597 Morsbach-Bitze Tel.-Nr.: 02294 6953936 E-Mail: mbraun@u-coaching.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Morsbach |
| 1.Vertretung: Kellner, Hans-Jürgen | Auf der Ecke 9 51597 Morsbach Tel.-Nr.: 02294 9998860 Mobil: 0162 6034592 E-Mail: hans-juergen.kellner@schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Gemeinde Morsbach
Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach
Tel.-Nr.: 02294 699-0 , Telefax: 02294 699-187
E-Mail: rathaus@gemeinde-morsbach.de
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Weitere Informationen
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