Schiedspersonen für Reichshof

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Neumann, JürgenAm Ersbach 6
51580 Reichshof-Mittelagger
Tel.-Nr.: 02265 991019
Mobil: 0170 3006925
E-Mail: juergen.neumann@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Reichshof I
1.Vertretung:
Leienbach, Armin
Am Burghaus 7a
51580 Reichshof-Sotterbach
Mobil: 0173 5624345
E-Mail: armin.leienbach@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Leienbach, ArminAm Burghaus 7a
51580 Reichshof-Sotterbach
Mobil: 0173 5624345
E-Mail: armin.leienbach@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Reichshof II
1.Vertretung:
Neumann, Jürgen
Am Ersbach 6
51580 Reichshof-Mittelagger
Tel.-Nr.: 02265 991019
Mobil: 0170 3006925
E-Mail: juergen.neumann@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Reichshof
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Reichshof
Hauptstraße 12, 51580 Reichshof
Tel.-Nr.: 02296 801-0 , Telefax: 02296 801-395
E-Mail: buergermeister@reichshof.de

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Weitere Informationen

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