Das Mahnverfahren ist eine besondere Verfahrensart, mit der eine Antragstellerin/ein Antragsteller einfacher, schneller und kostengünstiger als bei einer Klage einen vollstreckbaren Titel gegen die Antragsgegnerin/den Antragsgegner erlangen kann. Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig. Den Antrag stellen Sie online. Mit dem interaktiven Antragsformular  bietet die Justiz NRW Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren online zu erfassen und überprüfen zu lassen.