Die Terminbuchung kann nur für den Zeitraum von 3 Monaten vorgenommen werden (grün=Termine frei / rot= alle Termine an dem Tag bereits belegt). Erst am 1. eines jeden Monats ab 7 Uhr morgens wird ein neuer Monat freigegeben (grau= nicht freigegeben).

 

 

Bei Terminen zum Kirchenaustritt beachten Sie bitte folgendes:

 

Eine Erklärung kann auch bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden kann (was zusätzliche Kosten verursacht). Die Erklärung wird dann von dort an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

 

Die Kosten für den Kirchenaustritt (30 € pro Person) sind als Vorschuss zu leisten. Dies erfolgt ausschließlich durch den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke externer Link, öffnet neues Browserfenster.

 

Die elektronische Kostenmarke muss zum Termin bezahlt sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kostenmarke mindestens 1 Woche vor Ihrem Termin bezahlt haben! Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Kostenmarke sofort gültig. Es ist zudem erforderlich, dass Sie die Nummer der elektronischen Kostenmarke zum Termin mitbringen (als Ausdruck oder in digitaler Form).

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Kirchenaustritte