Elektronischer Rechtsverkehr

Sie wollen kostengünstig, rechtssicher und schnell mit uns kommunizieren?
Nutzen Sie den elektronischen Rechtsverkehr!

Sichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten für alle:
Nutzen Sie „Mein Justizpostfach“ externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat externer Link, öffnet neues Browserfenster darüber, wie Sie ab sofort als Bürgerinnen und Bürger, Sachverständiger, Verfahrenspfleger, Nachlasspfleger usw. kostenlos, schnell und rechtssicher mit der Justiz kommunizieren können.

Weitere Hinweise zum „Mein Justizpostfach“ finden Sie in folgendem Dokument:
Hinweise zum MjP PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Das Amtsgericht Waldbröl arbeitet in Zivilsachen bereits seit einiger Zeit mit der elektronischen Akte. Seit dem Jahr 2022 arbeiten wir zudem in neuen Familienverfahren, neuen Nachlasssachen und in allen Betreuungsverfahren mit der elektronischen Akte.

Unterstützen Sie diese Projekte und sparen Sie gleichzeitig Zeit und Kosten, indem Sie den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. Dieser ist in der Justiz bereits seit dem 01.01.2018 flächendeckend eröffnet.

Der elektronische Rechtsverkehr ist eine spezielle Form der elektronischen Kommunikation. Er unterscheidet sich von einer „normalen“ E-Mail vor allem dadurch, dass der Absender sicher identifizierbar ist. Dies ist für uns als Gericht sehr wichtig, damit wir wissen, wer mit einem Anliegen an uns herantritt.

Im Folgenden wird erläutert, wie Sie uns im elektronischen Rechtsverkehr schreiben können und was dabei zu beachten ist.

Für bestimmte professionelle Anwender (Rechtsanwälte, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Notare) stehen spezielle Postfächer zur Verfügung. Zudem besteht für diese Anwender in vielen Bereichen eine Pflicht zur elektronischen Einreichung. Für diese Personengruppe finden Sie nähere Erläuterungen zum elektronischen Rechtsverkehr in folgendem Dokument:
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr für Anwälte, Notare und Behörden PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie alle oben nicht gesondert aufgeführten Verfahrensbeteiligte (z.B. Sachverständige, Dolmetscher, Verfahrensbeistände, Betreuer, Steuerberater etc.) können den elektronischen Rechtsverkehr nutzen.

Hierzu steht das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung. Allgemeine Informationen zum eBO finden Sie auf der Seite des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches.

Weitergehende Informationen erhalten Sie in folgendem Dokument:
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr für Bürgerinnen und Bürger PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Speziell für Berufsbetreuerbetreuer haben wir zudem folgende Informationen erstellt:
Hinweise (u.a.) zum elektronischen Rechtsverkehr für Berufsbetreuer PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Zudem haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, uns Nachrichten per De-Mail zu übersenden. Hierbei handelt es sich um eine rechtssichere Kommunikation ähnlich einer E-Mail. Informationen zu Anbietern und zu den Rahmenbedingungen finden Sie unter https://www.de-mail.info/privat.html externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Übersendung von Nachrichten per De-Mail eine formwirksame Übermittlung nur wahren, wenn Sie die De-Mail-Nachricht absenderbestätigt versenden.

Die De-Mail Adresse des Amtsgerichts Waldbröl lautet: ag-waldbroel@egvp.de-mail.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm.


Da das eBO nunmehr tatsächlich zur Verfügung steht, raten wir allerdings zu dessen Nutzung, da wir über das eBO empfangene Nachrichten besser verarbeiten können und an eine eBO Adresse auch unsererseits elektronisch versenden können. Dies ist bei dem De-Mail System nicht der Fall.

Für alle Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs gilt zudem folgendes:

Auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen bitten wir Sie darum, mit uns flächendeckend über den elektronischen Rechtsverkehr zu kommunizieren. Insbesondere in Zivilsachen, in Betreuungs- und Unterbringungssachen, in Nachlasssachen und in Familiensachen stellt es eine besondere und zur Verfahrensbeschleunigung führende Erleichterung dar, wenn Eingänge elektronisch übermittelt werden.


Bei der Übersendung unaufschiebbarer und sofort zu bearbeitender Anträge (z.B. Anträge nach dem PsychKG, Anträge auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen etc.) bitten wir zur Sicherstellung sofortiger Bearbeitung um eine ergänzende telefonische Kontaktaufnahme. Die zuständigen Servicekräfte finden Sie in unserer Telefonliste.


Zudem gelten derzeit im Eildienst noch abweichende Regeln, weil für unaufschiebbare Rechtshandlungen außerhalb der regulären Dienststunden der Eildienst beim Amtsgericht Bonn eingerichtet ist.


Außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr) gilt insofern folgende Regelung:

Zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.

Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden Sprechzeiten oder unter der angegebenen Telefaxnummer eingereicht werden:

Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn
Telefax: 0228 702-2929

Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr


30.01.2023

Der Direktor des Amtsgerichts
Andreas Dubberke